Bekanntlich ist Djihad eine Form der Gottesanbetung, die dem Menschen zur Pflicht (Fard) gemacht wurde.
[Imam Serahsi – "Al Mabsut" - Beirut: kein Datum, D. Marife Nesḩri, Bd 10, S. 3.]
Djihad ist eine 'Ibada, die mit seinem Besitz, der eigenen Person, d.h. mit dem Selbst und anderen Mitteln praktiziert werden kann.
Er ist ein Gottesdienst, der zu keiner Zeit eine Makruh-Zeit hat. Diese Pflicht geht sogar so weit, dass wenn sogar ein Nicht-Muslim zu einem Muslim kommt, der gerade sein Gebet verrichtet und ihn fragt: "Würdest Du mir die Worte der Bezeugung (Schahada) beibringen?", der Befragte wegen dieses Angebots sein Gebet unterbrechen darf, um Tabligh zu machen.
[Al Fatawa al-hindiyya" - Beirut: 1400, Bd 1, S. 109.]
Das gleiche Gebet holt er dann nach dem Tabligh nach.
In der islamischen Fachterminologie wurde folgende Definition des »Djihad« zur Grundlage gemacht:
"Für die von Allah Ta‘ala geoffenbarte Religion, mit seinem Leben, dem Besitz, der Zunge und den anderen Mitteln, soweit es einem in seiner Macht steht, Mühe und Anstrengung zu zeigen, bezeichnet man als Djihad".
[Imam Kasani –"Al Badâiû’s Sanai’ fî Tartibi’sh-Sharâi’" - Beirut: 1974 (2. Auflage) Bd 7, S. 97.]
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